Bläserdienst seit 11. Januar
Was für Posaunenchöre möglich und geboten ist
Die Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie gelten seit dem 11. Januar ähnlich wie bislang, im Blick auf Zusammenkünfte von Menschen in verschärfter Form. Was bedeuten sie für unseren Bläserdienst?
SPM-Arbeitshilfe: Spielen in reduzierter Posaunenchorbesetzung
EPiD-Sammlung: Links zu Übematerial und weiteren Tipps
Die folgenden Hinweise beziehen sich auf
- die aktuellen Regelungen der Landeskirche und auf die
- Schutzverordnung des Freistaats Sachsen (gültig vom 11.01.2021 bis 07.02.2021)
Zu beachten sind ggf. weitere strengere Regeln kommunaler Behörden vor Ort.
Gottesdienste und gottesdienstliche Veranstaltungen:
- Weiterhin ist in Gottesdiensten in Räumen auf das Singen und auf das bläserische Spiel (sowohl in Gruppen als auch solistisch) zu verzichten,
- weiterhin gilt dies auch für den Eingangsbereich von Kirchen und gottesdienstlichen Räumen (vgl. die landeskirchlichen Regelungen sowie die staatliche Schutzverordnung § 3 Mundnaseschutz, Absatz (1).6.d).
- In Gottesdiensten im Freien (z.B. bei Beerdinungen am Grab) ist das Musizieren mit Bläsern aus einem Hausstand mit max. einer weiteren Person eines anderen Hausstandes in entsprechendem Abstand möglich (vgl. die landeskirchlichen Regelungen).
Diakonisches Blasen im Duett (oder in familiärer Kleinstgruppe) ist möglich:
- mit Personen aus einem Hausstand plus einer weiteren Person (vgl. Schutzverordnung § 2b Ausgangsbeschränkung, Satz 12 mit Verweis auf § 2 (1) Kontaktbeschränkung) und in entsprechendem Abstand,
- nur im Freien an Orten und in Situationen, in denen abgesichert ist, dass sich Menschen nicht begegnen (vgl. Schutzverordnung § 3 (1) Mund-Nasenbdeckung),
- insbesondere dort, wo das Anliegen verwirklicht wird, mit unseren Klängen hilfsbedürftige Menschen zu besuchen, z.B. vor Senioren- und Pflegeheimen und ähnlichen diakonischen Einrichtungen (vgl. Schutzverordnung § 2b Ausgangsbeschränkung, Satz 8),
- und natürlich zuhause oder vom Balkon!…
Unterrichten von Jungbläsern ist nur digital möglich:
- Nicht nur Unterricht in Musikschulen, sondern auch privater Musikunterricht (in physischer Begegnung) ist zurzeit untersagt (vgl. Schutzverordnung § 4.(2).14).
- In digitaler Form, z.B. per Skype oder Zoom, kann Jungbläserunterricht stattfinden.