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Instrumentenversicherung für Posaunenchöre der Sächsischen Posaunenmission e.V.

Erläuterungen und Bedingungen

Die Sächsische Posaunenmission e.V. hat seit 1993 einen Rahmenvertrag mit dem Versicherungsmakler Firma „La Musica“, Inh. Olaf Gardow, Berlin, abgeschlossen. Innerhalb dieses Vertrages schließen die Posaunenchöre/Kirchgemeinde den jeweiligen Vertrag mit dem Versicherungsmakler separat ab.

Prämien und Schadensabwicklungen werden direkt mit dem Versicherungsmakler getätigt.

Was ist versichert?

Versicherungsschutz  wird  für alle  Musikinstrumente  und/oder Zubehör, z.B.: Formetuis, Hüllen, Kästen und Notenständer, angeboten. Diese sind durch eine Listenaufstellung für jedes einzelne Instrument zu dokumentieren und dem Makler einzureichen. Alle  Neu- bzw. Abgänge von Instrumenten bzw. Zubehör sind dem  Makler  4 Wochen vor Vertragsfälligkeit anzuzeigen!

Wer ist versichert?

Innerhalb   des  angebotenen  Rahmenvertrages  besteht  die Möglichkeit, daß jede Kirchgemeinde, die Mitglied in der Sächsischen Posaunenmission e.V. ist,  Versicherungsschutz  zu den genannten Konditionen gewährt wird. Dies bezieht sich auch auf die Bläser, die ihr privates Instrument für den Posaunenchor einsetzen.

Gegen welche Gefahren besteht Versicherungsschutz?

-  Transport, Transportmittelunfall

-  Diebstahl

-  Abhandenkommen, Veruntreuung, Unterschlagung

-  Raub, räuberische Erpressung-  Vertauschen, Liegenlassen

-  Brand, Blitz, Explosion-  Wasser, elementare Ereignisse

Was ist nicht versichert?

-  vorsätzliche oder grob fahrlässige Handlungen,

-  Verletzung der Sorgfaltspflicht,

-  Schäden und  Verluste, die unmittelbar oder mittelbar auf Mängel zurückzuführen sind, die bereits  bei  Vertragsabschluß vorhanden waren.

Wo gilt diese Versicherung?

Sie gilt in der Bundesrepublik Deutschland. Reisen ins Ausland sind mitversichert, wobei der Makler davon 4 Wochen vor Reiseantritt unter Aufstellung der mitzuführenden Instrumente in Kenntnis zu setzen ist. Eine notwendig werdende Zusatzprämie wird von Fall zu Fall vom Makler mit dem Versicherer vereinbart.

Versicherungsbedingungen

Maßgebend sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen  für Musikinstrumente  und die besonderen Bedingungen zur  Musikinstrumentenversicherung. 

Prämiensatz

0,60 %  pro Jahr zuzüglich geltender  Versicherungssteuer von zur Zeit 19 %. Eine zusätzliche Gebühr wird nicht erhoben. Der Mindest-Gesamtbeitrag für einen Vertrag ist 50,00 € (netto). Die Versicherungssumme für das jeweilige Instrument ist der derzeitige Wiederbeschaffungspreis (Neuanschaffung).

Beispiel: Eine Trompete kostet z.Zt. in der Neuanschaffung ca. 800,00 €. Die Versicherungskosten für ein Jahr belaufen sich dementsprechend auf 4,80 € + Steuern für diese Trompete. Weitere Preise können Sie z.B. aus dem Angebot der Sächsischen Posaunenmission entnehmen.

Verfahrensweise   

Ein formloser Antrag wird direkt von der Kirchgemeinde an die Firma „La Musica“ mit dem Hinweis auf die Mitgliedschaft in der Sächsischen Posaunenmission e.V. geschickt.Auf dem beiliegenden Formular werden alle Instrumente aufgelistet, die versichert werden sollen (ohne Rücksicht auf private oder gemeindeeigene Instrumente).   

LA MUSICA / Versicherungsmakler für Amateur- & Berufsmusiker KG
Köpenicker Straße 325 / Haus 11, 12555 Berlin
Tel.:  (030) 65 76 - 36 80
Fax:   (030) 65 76 - 36 89
e-mail: info  lamusica-makler de