Geändert: 24.09.2009
Autor: Christoph Kunze
Bläserinnen und Bläser in den Posaunenchören der Sächsischen Posaunenmission erhalten auf Antrag des Posaunenchores oder der Kirchgemeinde nach der Zugehörigkeit
nach 10 Jahren die silberne Bläsernadel,
nach 20 Jahren die goldene Bläsernadel,
nach 40 Jahren das Bläsersonderzeichen und
nach 50 Jahren die Ehrenurkunde der Sächsischen Posaunenmission.
Die Landesgeschäftsstelle in Radebeul benötigt dazu den Namen der Bläserin bzw. des Bläsers, das Jahr des Eintritts in den Posaunenchor und den Tag der Verleihung.